Schüler ohne Hauptschulabschluss erwerben mit der bestandenen Berufsschulabschluss- und der Gesellenprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand, der ihnen von der Schule bestätigt wird.Mit dem Abschluss der Berufsschule wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt, wenn im Berufsschulabschlusszeugnis mindestens 3,0 im Durchschnitt und im Zeugnis für die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von minderstens 2 Jahren sowie in einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht mindestens die Note ausreichend erreicht wurde. Dieser mittlere Abschluss berechtigt jedoch nicht zum Eintritt in das Berufliche Gymnasium bzw. einen entsprechenden Bildungsgang.

Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss können während der drei Ausbildungsjahre an einem Zusatzunterricht teilnehmen, der zur Fachhochschulreife führt.