Einjährige Berufsfachschule an der Alfons-Kern-Schule
Die einjährige Berufsfachschule ist eine Vollzeitschule. Sofern nachfolgend kein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen wird, endet die Berufsschulpflicht nach dem Besuch der einjährigen Berufsfachschule vorzeitig. Schülerinnen und Schülern ohne Hauptschulabschluss wird im Abschlusszeugnis bestätigt, dass sie einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss erreicht haben. Der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule wird i. d. R. als erstes Jahr der Berufsausbildung in entsprechenden Ausbildungsberufen der gewerblichen Wirtschaft angerechnet.
Der Unterricht erfolgt an vier Wochentagen in der Schule. Sie bekommen eine theoretische (6 Std./Wo.) und eine praktische (20 Std./Wo.) berufliche Grundbildung sowie Unterricht in allgemeinbildenden Fächern (5 Std./Wo). Am fünften Wochentag findet das schulische Praktikum in einem Betrieb statt. Aufgenommen werden i. d. R. nur Bewerberinnen und Bewerber mit einer betrieblichen Ausbildungszusage (Vorvertrag) oder einem Praktikumsvertrag. Der erfolgreiche Besuch der einjährigen Berufsfachschule wird als erstes Jahr der Berufsausbildung im jeweiligen Ausbildungsberuf angerechnet.