Gestattungsantrag – Antrag auf Besuch einen anderen als der zuständigen Berufsschule (§ 79 (1) SchG)
Vorgehensweise:
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Der Antrag ist vollständig und eindeutig lesbar – in Druckschrift – auszufüllen.
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Die Zustimmung des Betriebes ist einzuholen.
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Eine Kopie des Ausbildungsvertrages muss beigefügt werden.
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Wenn der Antrag alle Angaben und Unterschriften enthält (Unterschrift Antragsteller/-in, bei Minderjährigen Unterschrift aller Erziehungsberechtigten, Unterschrift des Betriebes) geben Sie den Antrag bei der Alfons-Kern-Schule ab (Brief oder E-Mail).
Wie wird entschieden?
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Jeder Antrag wird einzeln geprüft.
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Damit einem Antrag entsprochen werden kann, müssen wichtige Gründe im Sinne von §79 SchG vorliegen.