Gestattungsantrag – Antrag auf Besuch einen anderen als der zuständigen Berufsschule (§ 79 (1) SchG)

Vorgehensweise:
  • Der Antrag ist vollständig und eindeutig lesbar – in Druckschrift – auszufüllen.
  • Die Zustimmung des Betriebes ist einzuholen.
  • Eine Kopie des Ausbildungsvertrages muss beigefügt werden.
  • Wenn der Antrag alle Angaben und Unterschriften enthält (Unterschrift Antragsteller/-in, bei Minderjährigen Unterschrift aller Erziehungsberechtigten, Unterschrift des Betriebes) geben Sie den Antrag bei der Alfons-Kern-Schule ab (Brief oder E-Mail).
Wie wird entschieden?
  • Jeder Antrag wird einzeln geprüft.
  • Damit einem Antrag entsprochen werden kann, müssen wichtige Gründe im Sinne von §79 SchG vorliegen.