Beurlaubungen und Befreiungen

1.    Beurlaubung aus privaten oder betrieblichen Gründen

2.    Befreiung von Deutsch und Gemeinschaftskunde:

Die Befreiung erfolgt auf Antrag der Schülerin/des Schülers innerhalb der ersten drei Unterrichtswochen mit dem untenstehenden Formular. Mit Unterschrift auf dem Antragsformular wird bestätigt, dass der Antragsteller/-in die mit der Abmeldung verbundenen Nachteil zur Kenntnis genommen hat (s. Informationsschreiben). Gründe können die allgemeine Hochschulreife/Abitur, Fachhochschulreife oder eine bereits abgeschlossene Erstausbildung sein. Die schulischen Leistungen werden durch die zuständigen Deutsch- und Gemeinschaftskundelehrer geprüft; ggf. kann dem Antrag widersprochen werden (8 Wochen Frist).

3.    Befreiung von Wirtschaftskunde:

Eine Befreiung von Wirtschaftskunde ist nur bei einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung mit Zustimmung der Kammer möglich. Sie muss im Einzelfall vom Schüler mit der zuständigen Kammer geregelt werden. Nach Klärung ist das Ergebnis der Schule schriftlich vorzulegen.

4.    Befreiung von Englisch:

Eine Befreiung von Englisch ist nicht möglich. Für Schülerinnen und Schüler, die in dervorhergehenden Schule keinen Englischunterricht hatten, kann anstelle einer Note „teilgenommen“ ins Zeugnis eingetragen werden.

5.    Zusatzqualifikation Management im Handwerk (MiH):

Im Fall der Teilnahme an der Zusatzqualifikation Management im Handwerk (MiH) ist dieSchülerin/der Schüler von allen allgemeinbildenden Fächern (D, GK, WI, E, Rel) befreit und besucht stattdessen den Zusatzunterricht. Eine Abmeldung ist nicht notwendig. Sollte die Teilnahme an der Zusatzqualifikation vorzeitig beendet werden, ist mit sofortiger Wirkung der Unterricht in den oben genannten Fächern zu besuchen.